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Als Lehrer an einer bayerischen Realschule für Mathematik habe ich meine Skripten entworfen. Von Lehrkräften hergestellte Unterrichtsmaterialien in Papierform können ohne Zulassungsverfahren im Unterricht verwendet werden.

„Für [...] von den Lehrkräften hergestellte Unterrichtsmaterialien in Papierform wie z.B. Arbeits- und Übungsblätter findet kein Zulassungsverfahren statt. Bei der Verwendung der nicht zulassungspflichtigen Lernmittel im Unterricht sind die Anforderungen zu beachten, denen jeder Unterricht zu genügen hat.“

Siehe Punkt 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2018 (KWMBl. S. 145) geändert worden ist.